Kommentar

Fehler sollten im Netz nicht weggefiltert werden

BZ-Plus Richter stärken das "Recht auf Vergessenwerden" im Netz. Aber die Gesellschaft hat auch ein Recht auf Erinnern. Nur so kann sie aus Fehlern lernen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Nicht jeder, der mal im Netz aufgetauc..., möchte für immer dort sichtbar sein.  | Foto: ©theaphotography  (stock.adobe.com)
Nicht jeder, der mal im Netz aufgetaucht ist, möchte für immer dort sichtbar sein. Foto: ©theaphotography  (stock.adobe.com)

Dieses Urteil wird für Diskussionen sorgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Täter auch bei schweren Straftaten ein "Recht auf Vergessen" im Internet haben, nachdem ein angemessener Zeitraum verstrichen ist. Es korrigierte damit eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Neben der juristischen hat die Problematik eine ethische Ebene: Hat die Gesellschaft nicht auch ein Recht auf Erinnern?

Schon der Philosoph Friedrich Nietzsche wusste: Man bleibt nur gut, wenn man vergisst. Vergessen zu können, hat auch etwas mit Selbsterhaltung zu tun. Hätte das menschliche ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel