Feuer gegen den Wildwuchs
In der kalten Jahreszeit ist nun auch im Breisgau das Abflämmen von Böschungen erlaubt.
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KREIS EMMENDINGEN. Wenn in diesen Tagen Rauch in den Rebbergen aufsteigt oder gar Flammen zu sehen sind, bedeutet dies noch keinen Grund, die Feuerwehr zu alarmieren. Das Abbrennen von Böschungen in Rebbergen ist seit Anfang Dezember vergangenen Jahres im nördlichen Breisgau unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Bis in die 70er-Jahre war diese althergebrachte Art der Böschungspflege üblich. Dann wurde sie aus Gründen des Naturschutzes untersagt. Doch am Kaiserstuhl ist "Feuerökologie" ...