Coronavirus
Fragen & Antworten: Diese Regeln gelten in Freiburg jetzt für Treffen und Veranstaltungen

Keine 50 Freiburgerinnen und Freiburger an einem Ort – das ist die neue Regel, die die Stadt zum Schutz vor dem Coronavirus ausgegeben hat. Was das genau bedeutet? Ein Überblick.
Was ist verboten?
Die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg untersagt alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab 50 Personen – innen und außen, privat und öffentlich. Die Anordnung gilt bis einschließlich 20. April. Kinos und Lokale können geöffnet sein, aber es dürfen sich nur 49 Personen darin aufhalten, inklusive Personal, wie Ordnungsamtsleiter Rene Funk erklärte. Die Regelung gilt ...
Die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg untersagt alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab 50 Personen – innen und außen, privat und öffentlich. Die Anordnung gilt bis einschließlich 20. April. Kinos und Lokale können geöffnet sein, aber es dürfen sich nur 49 Personen darin aufhalten, inklusive Personal, wie Ordnungsamtsleiter Rene Funk erklärte. Die Regelung gilt ...