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Sexualstraftäter

Freiburg: Gericht lehnt nachträgliche Sicherungsverwahrung ab

  • Di, 21. Februar 2012, 18:18 Uhr
    Freiburg

Das Landgericht Freiburg hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen pädophilen Sexualstraftäter abgelehnt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde bundesweit zum ersten Mal über einen solchen Fall entschieden.

Das Freiburger Landgericht.  | Foto: Ingo Schneider
Das Freiburger Landgericht. Foto: Ingo Schneider
Abgelehnt hat das Landgericht Freiburg am Dienstagnachmittag die nachträglichen Sicherungsverwahrung für einen zweifach einschlägig vorbestraften pädophilen Sexualstraftäter. In Anlehnung an zwei psychiatrische Gutachten geht die Dritte Große Strafkammer unter Vorsitz ...

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