Das Landgericht Freiburg hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen pädophilen Sexualstraftäter abgelehnt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde bundesweit zum ersten Mal über einen solchen Fall entschieden.
Abgelehnt hat das Landgericht Freiburg am Dienstagnachmittag die nachträglichen Sicherungsverwahrung für einen zweifach einschlägig vorbestraften pädophilen Sexualstraftäter. In Anlehnung an zwei psychiatrische Gutachten geht die Dritte Große Strafkammer unter Vorsitz ...