Ihr Fehlen ist ein Verstoß gegen die Schulpflicht, die sich aus dem Schulgesetz ergibt. Zur Verhandlung über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid am Amtsgericht kam die Schülerin nicht.
Eine 16-jährige Schülerin, die 27 Mal unentschuldigt in ihrer Schule gefehlt hatte, bekam von der Stadt einen Bußgeldbescheid über 250 Euro ...