Der Streit ums Einfachwohnen

Zwischen Wut und Pragmatismus: Im Umgang mit dem Ansinnen der Stadt, einfache Bauten für Flüchtlinge und Familien zu errichten, tun sich Orts- und Stadtteile schwer.
FREIBURG. Der Paragraf 249, Absatz 9, des Baugesetzbuches gewährt Städten eine Sonderregelung: Sie können im Schnellverfahren zu einer Baugenehmigung in Randlagen kommen, um so Wohnungen für die, wie es im Behördendeutsch heißt, Anschlussunterbringung von Flüchtlingen zu schaffen. Der Bauantrag muss aber bis Ende 2019 gestellt sein. Die Stadtverwaltung peilt drei Flächen in Ebnet, Munzingen und St. Georgen an. Doch der Widerstand ist groß – und es ist offen, ob die Projekte umgesetzt werden können.
Christiane von Spiessen und Heinz Kluge vom ...