OB-Wahl in Freiburg
Martin Horn wird wegen Klage erst einmal Amtsverweser

Martin Horn muss seinen neuen Job als Freiburger OB zunächst als Amtsverweser antreten. Eine Dauerkandidatin hat die Wahl angefochten und nun gegen die ablehnenden Bescheide Klage eingereicht.
Bis ein Gericht darüber entschieden hat, kann Horn seinen OB-Posten formal nicht antreten. Das hat eine gravierende Auswirkung: Er darf im Gemeinderat nicht abstimmen.
Die Dauerkandidatin ist bei anderen Wahlen schon ähnlich vorgegangen
Die beiden Wahlanfechtungen stammten "von einer Kandidatin, die nicht zugelassen wurde", sagte Markus Adler, Sprecher des zuständigen Regierungspräsidiums. Ihren Namen nennt er nicht, dafür tut das Friedhild Miller ...
Die Dauerkandidatin ist bei anderen Wahlen schon ähnlich vorgegangen
Die beiden Wahlanfechtungen stammten "von einer Kandidatin, die nicht zugelassen wurde", sagte Markus Adler, Sprecher des zuständigen Regierungspräsidiums. Ihren Namen nennt er nicht, dafür tut das Friedhild Miller ...