Scharmützel im Wahlkampf

AfD-Listenkandidat greift Bericht eines bloggenden Gemeinderatskandidaten juristisch an.
FREIBURG. Der Kommunalwahlkampf ist um eine juristische Komponente reicher. Ein Kandidat schickt einem anderen Kandidaten eine Unterlassungserklärung, dieser widerspricht und lässt sich dabei von einem dritten Kandidaten vertreten. Dabei soll all das aber nichts mit dem Wahlkampf zu tun haben – sondern mit Persönlichkeitsrechten und Einschüchterung von kritischen Bloggern. Hintergrund ist ein Treffen des rechten "Flügels" der AfD in Bayern, an dem auch Freiburger Gemeinderatskandidaten teilgenommen haben.