Verwaltungsgericht
Tarotkartenleser dürfen auf Freiburgs Straßen nicht ohne Genehmigung auftreten

Straßenmusik und Straßenkunst sind in Freiburg von der Erlaubnispflicht befreit – das Wahrsagen mit Karten fällt aber nicht darunter. Das hat das Verwaltungsgericht nun entschieden.
Die Stadt Freiburg darf das Tarotkartenlegen auf den Straßen der Innenstadt verbieten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts hervor, das bereits Anfang Oktober erging, nun aber erst bekannt wurde.
Geklagt hatte ein Tarotkartenleger, dem seine Tätigkeit von der Stadt untersagt worden war. Er berief sich auf die grundgesetzlich geschützte ...
Geklagt hatte ein Tarotkartenleger, dem seine Tätigkeit von der Stadt untersagt worden war. Er berief sich auf die grundgesetzlich geschützte ...