Berufung
Waldorfschule muss den zu Unrecht gefeuerten Klavierspieler nun doch nicht weiter beschäftigen

Das Landesarbeitgericht hat das Urteil aus erster Instanz abgeändert. Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Klavierspieler, der sich im Internet politisch geäußert hatte, und der Freiburger Schule, ist damit aufgelöst.
Die Freiburger Waldorfschule, die einem Klavierspieler zu Unrecht gekündigt hatte, muss den Mann nun doch nicht weiterbeschäftigen. Das entschied die Freiburger Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG), bei dem die beklagte Schule Berufung eingelegt hatte. Die Urteilsbegründung: Das Verhältnis der beiden Streitparteien sei derart negativ geprägt, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei.