Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Freiburg ist rechtens. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Er wies den Antrag eines Wohnungseigentümers zurück.
Die Normenkontrollklage eines Wohnungseigentümers gegen die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Freiburg ist abgewiesen worden. Diese besagt, dass Wohnraum nicht ohne Genehmigung in Büros oder ...