Urteil
Zweckentfremdungsverbot: Gericht gibt der Stadt Freiburg Recht

Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Freiburg ist rechtens. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Er wies den Antrag eines Wohnungseigentümers zurück.
Die Normenkontrollklage eines Wohnungseigentümers gegen die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Freiburg ist abgewiesen worden. Diese besagt, dass Wohnraum nicht ohne Genehmigung in Büros oder Ferienwohnungen umgewandelt werden darf. Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat am gestrigen Dienstag entschieden, dass die Satzung nicht zu beanstanden ist.
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