Im Prozess um die Pfefferspray-Attacke eines Ex-AfD-Kandidaten ist ein Urteil gefallen. Der Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Danach gab’s Erleichterung und Unmut.
Bis zum Urteil dauerte es dann doch einen Monat länger als geplant, weil die Verteidigerin des Angeklagten in letzter Minute ein Sachverständigengutachten gefordert hatte, das Aufklärung über eine eventuelle Asperger- Autismus-Erkrankung des Mannes und damit zusammenhängend über seine Schuldfähigkeit liefern sollte. Also brauchte es einen weiteren Prozesstag, an dem der ...