Der Gummibärenhersteller Haribo darf mit dem Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" werben, wenn er seine Fruchtgummis mit Pflanzen- und Fruchtextrakten färbt. Das hat das Freiburger Verwaltungsgericht entschieden.
Wird Fruchtgummi mit Pflanzen- und Fruchtextrakten gefärbt, darf der Hersteller sein Produkt mit dem Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" bewerben. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden und damit der Klage eines Süßwarenproduzenten stattgegeben. Nach Recherchen der Badischen Zeitung handelt es sich ...