Freiburger Verwaltungsgericht gibt Haribo bei Streit über Farbstoffe Recht
Der Gummibärenhersteller Haribo darf mit dem Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" werben, wenn er seine Fruchtgummis mit Pflanzen- und Fruchtextrakten färbt. Das hat das Freiburger Verwaltungsgericht entschieden.
Vor Gericht ging es um die Kennzeichnung der „Sauren Pommes“ von Haribo. Foto: Nicole Lienemann (stock.adobe.com)
Wird Fruchtgummi mit Pflanzen- und Fruchtextrakten gefärbt, darf der Hersteller sein Produkt mit dem Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" bewerben. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden und damit der Klage eines Süßwarenproduzenten stattgegeben. Nach Recherchen der Badischen Zeitung handelt es sich ...