VOR GERICHT: Ein Nebenerwerbslandwirt hatte seine Tiere tagelang nicht getränkt und die Kadaver auf der Weide verwesen lassen.
EMMENDINGEN. "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", mehrfach zitierte Amtsrichter ...