Strompreise
Freispruch für Stromkonzerne mangels Beweis
Das Bundeskartellamt kann den Stromkonzernen keine Manipulation der Preise nachweisen.
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BONN (dpa). Die deutschen Stromkonzerne dürfen aufatmen, vorläufig zumindest: Das Bundeskartellamt kann ihnen nicht nachweisen, durch vorübergehendes Abschalten von Kraftwerken in den Jahren 2007 und 2008 die Strompreise im Großhandel gezielt in die Höhe getrieben zu haben.
Der Anteil der betroffenen Kraftwerksleistung sei so gering, dass man den Vorwurf eines systematischen Missbrauchs durch die Erzeuger nicht stützen könne, sagte der ...