Auf das wegweisende Urteil folgt der Freispruch für einen Pedelecfahrer, der einen Unfall in Norsingen mit 1,59 Promille hatte. Die Staatsanwaltschaft Freiburg unterliegt damit auch in zweiter Instanz.
Ein Pedelec, ein Fahrrad, bei dem ein Elektromotor das Treten unterstützt und sich ab 25 Stundenkilometern abstellt, ist kein Kraftfahrzeug. Das hat die 14. Strafkammer des Landgerichts Freiburg am Donnerstag entschieden und damit die Berufung der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen ein ...