Freispruch zweiter Klasse
Stefan Schumacher wird nicht verurteilt / Diskussion um ein Anti-Doping-Strafrecht dauert an.
Jürgen Löhle
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STUTTGART. Ein kurzes Lächeln beim Angeklagten, zaghafter Beifall im nüchternen Sitzungssaal des Stuttgarter Landgerichts. Stefan Schumacher wirkte so, als hätte er gerade das härteste Zeitfahren als Profiradler erfolgreich hinter sich gebracht. Und so ist es wohl auch: Nach 19 Verhandlungstagen und 14 Zeugen sprach ihn die Strafkammer vom Vorwurf des Betruges an seinem Arbeitgeber Team Gerolsteiner frei.
Die Richter urteilten dabei im Zweifel für den Angeklagten. Schumacher habe zwar unstrittig jahrelang gedopt und darüber "übel gelogen" (der Vorsitzende Richter Martin Friedrich). Dass er damit seinen Arbeitgeber im Jahr 2008 um 150 000 Euro Gehalt betrogen habe, sei zwar durchaus möglich, aber fünf Jahre ...