Wer rechtswidrig in der Sicherungsverwahrung bleiben musste, bekommt Schadensersatz. Das hat das Landgericht Karlsruhe in vier Fällen aus Freiburg entschieden. Die Kläger bekommen zwischen 49 000 und 73 000 Euro, insgesamt 240.000 Euro.
Die Männer, die heute zwischen 55 und 65 Jahre alt sind, waren vor Jahrzehnten wegen Sexualdelikten zu langjährigen Freiheitsstrafen mit anschließender ...