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Urteil am Landgericht Karlsruhe

Frühere Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld

Christian Rath
  • Di, 24. April 2012, 09:24 Uhr
    Deutschland

Wer rechtswidrig in der Sicherungsverwahrung bleiben musste, bekommt Schadensersatz. Das hat das Landgericht Karlsruhe in vier Fällen aus Freiburg entschieden. Die Kläger bekommen zwischen 49 000 und 73 000 Euro, insgesamt 240.000 Euro.

Schwerverbrecher erstreiten sich Schmerzensgeld.  | Foto: dpa
Schwerverbrecher erstreiten sich Schmerzensgeld. Foto: dpa
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