BGH-Urteil

Fußballvereine müssen auch künftig für Störer haften

BZ-Plus Der DFB darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch künftig Geldstrafen gegen Fußballclubs verhängen, wenn Störer Bengalos zünden oder sich sonst daneben benehmen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein vermummter Störer zündet ein Bengalo.  | Foto: Guido Kirchner (dpa)
Ein vermummter Störer zündet ein Bengalo. Foto: Guido Kirchner (dpa)
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf weiter Geldstrafen gegen Vereine verhängen, wenn deren Anhänger im Stadion Pyrotechnik abbrennen oder sich sonst daneben benehmen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel