Schmerzensgeld-Prozess
Gäfgen verliert mehr als er gewinnt
Der verurteilte Kindsmörder bekommt weniger Schadenersatz als erhofft und muss 80 Prozent der Prozesskosten bezahlen.
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FRANKFURT/MAIN. Die Klägerbank am Landgericht Frankfurt blieb leer. Magnus Gäfgen war zur Urteilsverkündung nicht erschienen. Ob der Häftling nicht kommen durfte oder ob er freiwillig verzichtete? Jedenfalls verpasste er ein Aufsehen erregendes Urteil, das ihm nur teilweise Recht gab.
Mindestens 10 000 Euro Schmerzensgeld hatte der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vom Land Hessen verlangt. Neben der Folterdrohung führte er noch zahlreiche weitere Punkte auf, die zu Schadensersatz ...