Ganz anders als im Gefängnis
Bundeserfassungsgericht: Die Sicherungsverwahrung muss sich deutlich von der Haft unterscheiden.
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KARLSRUHE. Mit einer so weitreichenden Entscheidung hat niemand gerechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat das gesamte Recht der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Es ist zwar auch in Zukunft möglich, dass hochgefährliche Strafgefangene nach Verbüßung der Strafe hinter Gittern bleiben müssen. Doch das Recht der Sicherungsverwahrung muss völlig neu geregelt werden.
Geklagt hatten vier Straftäter, die einst wegen Vergewaltigung oder Mord verurteilt wurden. Ihre langjährigen Haftstrafen haben sie längst abgesessen und befinden sich nun in Sicherungsverwahrung, weil sie noch als gefährlich gelten.Das Gericht nahm ihre Fälle zum Anlass, die Sicherungsverwahrung ganz grundsätzlich zu ...