Recht auf Betreuung
Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder an der Schönauer Buchenbrandschule startet erst 2028
In Schönau kann die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder an der Buchenbrandschule nicht fristgerecht im Schuljahr 2026/27 beginnen. Wegen des Umbaus des Buchenbrandareals fehlt es an Platz dafür.
So, 14. Dez 2025, 12:00 Uhr
Schönau
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Die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder der Buchenbrandschule soll in Schönau erst im Schuljahr 2028/29 beginnen, obwohl der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter bereits ab dem Schuljahr 2026/27 besteht. Wie der Schönauer Bürgermeister und Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Schönau, Peter Schelshorn, in der Sitzung am Donnerstagabend mitteilte, könnten die dafür erforderlichen Räume jedoch erst zur Verfügung gestellt werden, wenn die Neugestaltung des Buchenbrandareales und der gleichzeitige Umzug der Gemeinschaftsschule vollendet seien.
Gemeinsam mit den Schulträgern Todtnau, Wieden, Aitern, dem GVV, dem Landratsamt Lörrach sowie dem Schulamt Lörrach wurden Perspektiven für das Unterzentrum Schönau/Todtnau erarbeitet. Grundlage der Überlegungen waren eine Elternumfrage im Januar und Rückmeldungen im Anschluss an eine öffentliche Informationsveranstaltung im Mai 2025. Angedacht wurde damals, den Ganztagsbetrieb an der Buchenbrand-Grundschule schrittweise an drei Tagen mit sieben Stunden einzuführen. Der Start war für das Schuljahr 2027/28 vorgesehen.
Von diesem Jahr an wird die Buchenbrand-Grundschule zum Förderschwerpunkt Sprache, weshalb in diesem Bereich auch Inklusionsarbeit geleistet werden muss. Zusätzlich wird ab dem Schuljahr 2026/2027 das neue Sprachförderkonzept des Landes an der Grundschule etabliert. Es ermöglicht intensive Sprachförderung schon vor Schuleintritt. In diesem Zusammenhang erwägen Schule und Schulamt auch die Einführung einer Juniorklasse, ehemals Grundschulförderklasse genannt.
Aktuell scheitert der Ganztagesbetrieb am Platzmangel
Diese Änderungen plus Ganztagsbetreuung würden jedoch einen Platzmangel erzeugen, so Schelshorn – zumal die Gemeinschaftsschule aktuell noch drei Räume und die Mensa zwei Räume der Buchenbrandschule belegten. Diese Räume seien jedoch für die Umsetzung des Ganztagsbetriebes notwendig.
Gleichzeitig empfiehlt das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung einen kompletten Umstieg auf die Ganztagsbetreuung statt einer schrittweisen Umsetzung. Das aktuelle kommunale Angebot bleibe somit im Jahr 2027/2028 bestehen, womit dem Rechtsanspruch in rechtlicher Hinsicht entsprochen werde, betont Schelshorn.
Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung entsteht auch ein Betreuungsanspruch in den Schulferien, ausgenommen sind vier Wochen pro Jahr. Man denke vor allem über Angebote in den Pfingst- und Sommerferien nach und wolle in diesem Bereich mit der Stadt Zell und der Gemeinde Häg-Ehrsberg kooperieren, sagt Schelshorn.