Gartengebiete werden geregelt

Hütten im Landschaftsschutzgebiet am Tüllinger werden überprüft / Bisweilen Klärung vor Gericht / Bebauungspläne kommen.  

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LÖRRACH. Zunehmender Druck auf den Außenbereich durch Freizeitnutzung ist laut Britta Staub-Abt, stellvertretende Fachbereichsleiterin Stadtplanung/Baurecht/Umwelt, der Anlass dafür, die Bautätigkeit in den Gartengebieten der Stadt zu regeln. Dabei wird auch Wildwuchs beseitigt, was gelegentlich abschließend erst im Rechtsstreit geklärt wird.

So geschah es am Tüllinger Berg. Dabei habe, so Staub-Abt, das Gericht die Linie der Stadt bestätigt. In einem Fall war im Landschaftsschutzgebiet die Baugenehmigung versagt worden, was bestätigt ...

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