Bundespräsident Joachim Gauck darf NPD-Anhänger "Spinner" nennen. Diese Äußerung sei nicht zu beanstanden, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe.
Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck über die NPD verstoßen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Neutralitätsgebot für ein Staatsoberhaupt. Gauck hatte vor Schülern gesagt, es brauche Bürger, die auf die Straße ...