Gefälschter Schuldschein über 3000 Euro
65-Jährige muss Strafe zahlen.
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WEHR/BAD SÄCKINGEN. Eine Rentnerin aus Wehr wurde wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Bad Säckingen sah es als erwiesen an, dass die 65-Jährige beim Amtsgericht Schopfheim einen Schuldschein mit gefälschter Unterschrift vorgelegt hat, um eine Forderung von 3000 Euro erfolgreich einzuklagen.
Der damalige Beklagte ließ sich auf einen Vergleich zur Zahlung von 2000 Euro ein, um in den Besitz des Schuldscheins zu kommen und damit beweisen zu können, dass die Unterschrift nicht ...