Gefängnis statt Bewährung
Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, muss in den Knast, sagt der Bundesgerichtshof.
KARLSRUHE (dpa). Schon 2008 hatte der BGH härtere Strafen bei Steuerhinterziehung gefordert – doch nicht alle Gerichte folgten der Mahnung. Jetzt stellten die obersten Strafrichter nochmals klar: Bei Millionenbeträgen gibt es in der Regel keine Bewährung.
Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag ...