Wer Aussicht auf Anerkennung seines Asylantrags hat, soll schneller arbeiten dürfen, schlägt der Deutsche Städte- und Gemeindetag vor. Foto: Martin Schutt
Welche Regeln gelten für Jobs von Geflüchteten?
Grundsätzlich gilt: Wenn man als Asylberechtigter oder als subsidiär Schutzberechtigter (das ist zum Beispiel ein hierher geflohener Syrer) anerkannt ist, darf man arbeiten. Dann bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis und darf sich einen Job suchen. ...