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Gegen die fahrbaren Werbeflächen ist die Stadt machtlos

Ulrich Senf
  • Fr, 25. Mai 2018
    Weil am Rhein

Das Abstellen von Anhängern am Straßenrand auf privaten Flächen ist erlaubt – zumindest solange der Hänger auch fahrbereit ist.

Anhängerparkplatz oder einfach nur pfiffig getarnte Werbung?   | Foto: SENF
Anhängerparkplatz oder einfach nur pfiffig getarnte Werbung? Foto: SENF
WEIL AM RHEIN (us). Gute Werbeflächen sind begehrt. Da wundert es nicht, dass Geschäfte immer fantasievoller werden, wenn es darum geht, auf sich ...

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