Geldräuber müssen in Haft

Landgericht verurteilt Straftat von Untermettingen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WALDSHUT-TIENGEN/ÜHLINGEN-BIRKENDORF (hjh). Die beiden Geldräuber von Untermettingen und ihr Anstifter müssen zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Zwei von ihnen hatten in der Nacht zum 22. Februar 2008 eine Rentnerin in ihrem Haus überfallen, sich aber mit wenig Beute zufrieden geben müssen (wir berichteten). Mit dem Strafmaß blieb das Landgericht deutlich unter den Anträgen von Staatsanwalt Jürgen Schäfer.

Nach drei Verhandlungstagen verkündete Vorsitzender Richter Martin Hauser am Montagmittag das Urteil der Großen Strafkammer in Sachen Geldraub von Untermettingen. Es ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel