Urteil am Freiburger Amtsgericht: Der unverantwortliche Umgang mit krebserregenden Abfällen hat einem 66-Jährigen eine Geldstrafe von 6500 Euro eingebracht.
Das Freiburger Amtsgericht verurteilte den Dachdeckermeister zu 130 Tagessätzen zu je 50 Euro – die Begründung: Wegen seiner beruflichen Qualifikation habe er über die Risikofaktoren des Sondermülls Bescheid gewusst.
An einem ...