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EHRENKIRCHEN (gln./tab/sf/pei). Ein Thema taucht in diesen Tagen auf jeder Tagesordnung von Gemeinderatssitzungen auf: die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Sie geht zurück auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom März dieses Jahres und besagt, dass künftig alle Kommunen verpflichtet sind, eine nach Schmutz- und Regenwasserbeseitigung getrennte Gebührenbemessung zu erstellen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, die gesplittete Abwassergebühr muss ...