Schopfheim-Fahrnau

Gemeinderat vertagt Entscheidung zur Reaktivierung der Flüchtlingsunterkunft

BZ-Plus Kann der Kreis die Unterkunft in Fahrnau nochmals nutzen? Darüber hätte der Schopfheimer Gemeinderat entscheiden sollen. Es gibt ablehnende und zustimmende Stimmen sowie grundsätzliche Fragen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Nur  eine Überbrückungshilfe – o... Nutzungsdauer beschränkt werden soll.  | Foto: André Hönig
Nur eine Überbrückungshilfe – oder mehr? In der Diskussion um eine etwaige erneute Nutzung der Fahrnauer Unterkunft geht es auch um die Frage, inwiefern dieses Mal die Nutzungsdauer beschränkt werden soll. Foto: André Hönig
Der "Asylentscheid" ist vertagt: Zwar gab es im Gemeinderat am Dienstag zustimmende, aber auch ablehnende Stimmen – und einige ganz grundsätzliche Fragen zum Konzept des Landkreises, die Fahrnauer Unterkunft vorübergehend zu reaktivieren. Strittig ist auch, ob eine neue Nutzung wiederum vertraglich befristet werden sollte. Das Thema steht nun in der nächsten Sitzung am kommenden Montag, 25. Mai, nochmals auf der Tagesordnung.
Um was geht es?
Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Fahrnau am Bläsiweg neben dem Friedhof war während der Flüchtlingskrise 2015/2016 erstellt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel