Check24 muss nachbessern: Das Online-Vergleichsportal ist nach Einschätzung eines Münchner Gerichts nichts anderes als ein Versicherungsmakler – und muss transparenter werden.
Wenn sich zwei Streitparteien bei einem Gerichtsurteil als Sieger wähnen, deutet vieles auf ein Unentschieden hin. So muss man wohl auch den Spruch des Landgerichts München zu den Beratungs- und Informationspflichten des hierzulande marktführenden Vergleichsportals Check24 interpretieren (AZ 37 O 15268/15).
"Es ist ein Sieg des ...