Gericht contra Badefreunde
Der Förderverein des Todtnauberger Bads darf nicht Betreiber werden / Widerspruch angekündigt.
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TODTNAUBERG. Der Förderverein des Todtnauberger Schwimmbads hat nun auch schriftlich eine Absage vom Amtsgericht erhalten, mit einem sogenannten Trägerverein das Freibad betreiben zu dürfen. Das Gericht begründet dies damit, dass der Verein wirtschaftlich tätig sein werde. Dieser will die Entscheidung nun anfechten.
Die Begründung des Amtsgerichts umfasst zehn Seiten. Offenbar hat es sich der zuständige Rechtspfleger bei der Ablehnung des Antrags nicht leicht gemacht und mit der grundsätzlichen Frage beschäftigt, ob ein Schwimmbad überhaupt ...