Drei Bühnentechniker haben einen erneuten Erfolg gegen das Freiburger Theater erzielt. Ein Gericht hat entschieden, dass sie nicht als Künstler gelten – und ihre Verträge entfristet werden müssen.
Drei Bühnentechniker haben einen erneuten Erfolg gegen das Freiburger Theater erzielt. Sie gelten nicht als Künstler, ihre Verträge müssen daher entfristet werden. Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist freilich die Revision zugelassen.
Wer am Theater arbeitet, möchte nicht gern Künstler sein. ...