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Gericht gibt Fingerzeig im Fall Hutter

  • Mi, 12. April 2006
    Bad Säckingen

     

Die Ablehnung der Haftentlassung ist gleichzeitig eine vorläufige Bewertung der Beweisaufnahme / Teppich ist wichtigstes Indiz.

WEHR/WALDSHUT. Reinhold Hutter bleibt in Haft. Die am Montag bekannt gewordene Entscheidung der Schwurgerichtskammer des Landgerichts, den Haftbefehl gegen den 49-Jährigen nicht aufzuheben und auch nicht vorläufig außer Vollzug zu setzen, stellt keine Überraschung dar. Die Entscheidung kann auch als eine Bestandsaufnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrens gewertet werden.

Nicht zuletzt, weil sich die Kammer fast drei Wochen Zeit nahm, den Antrag des Verteidigers zu bescheiden, schien klar, dass das Schwurgericht einen dringenden Tatverdacht gegen den Angeklagten weiter als gegeben ...

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