Gericht: Kein Zweifel, dass Vorwurf der sexuellen Nötigung zutrifft
Der ehemalige Reiterhofbetreiber bestreitet die Vorwürfe weiterhin und kündigt der BZ gegenüber an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.
Der ehemalige Reiterhofbetreiber bestreitet die Vorwürfe weiterhin und kündigt der BZ gegenüber an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.
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