Muslimische Schülerinnen können sich nicht mehr aus religiösen Gründen vom Schwimmen befreien lassen. Koran-konforme Badeanzüge sind zumutbar, sagt das Bundesverwaltungsgericht.
Da es heute Badeanzüge gibt, die den ganzen Körper bedecken, können sich muslimische Mädchen nicht mehr aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreien lassen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Foto: dpa
Mit diesem Grundsatzurteil änderte das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 1993. Damals gab es noch keine Badeanzüge, die weitgehend den ganzen Körper bedecken, so genannte Burkinis (Kommentar).
Geklagt hatte die heute 13-jährige Asmae A. aus Frankfurt, die Kopftuch ...