Gericht sieht Kundgebungsfreiheit gewahrt

Die von den Basler Behörden 2018 festgelegte Route für den "March against Monsanto" kollidierte nicht mit den Freiheitsrechten.  

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Der Protestzug 2018   | Foto: Martina David-Wenk
Der Protestzug 2018 Foto: Martina David-Wenk
BASEL (sda). Die von den Basler Behörden 2018 festgelegte Route für den Protestmarsch gegen die Agrochemie-Branche ("March against Monsanto") verletzte die Freiheitsrechte nicht. Das hat das Basler Verwaltungsgericht entschieden.
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