Ortenaukreis
Gericht wertet Auto-Attacke auf Türsteher nicht als versuchten Mord

Keine Chance auf Bewährung: Ein 25-Jähriger, der im August 2018 vor einer Shiska-Bar in Kehl betrunken einen Türsteher angefahren und schwer verletzt hat, muss ins Gefängnis.
Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Offenburg wertete am Donnerstag in ihrem Urteil die schwere Attacke nicht, wie zu Beginn des Prozesses von der Staatsanwaltschaft angeklagt, als versuchten Mord, sondern als vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Trunkenheit. Das Urteil gegen den Franzosen: zwei Jahre und drei Monate Haft.
Ein Urteil, mit dem alle Prozessbeteiligten leben können
Nach der Verlesung und Begründung ...
Ein Urteil, mit dem alle Prozessbeteiligten leben können
Nach der Verlesung und Begründung ...