Weil Anwohner gegen den Bollschweiler Bebauungsplan "Südlich der General-von-Holzing-Straße II" klagen, vertagt der Gemeinderat eine Entscheidung über die Vergabe der Erschließungsarbeiten.
Wie angesichts der Klage mehrerer Anwohner gegen die Gültigkeit des Bebauungsplans "Südlich der General-von-Holzing-Straße II" vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weiter vorgehen? Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt der Bollschweiler Gemeinderat eingehend. Nach persönlichen Statements ...