Nach dem Ende der Liebe kann in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften ein Wertpapier zurückgefordert werden, urteilt der BGH.
KARLSRUHE. Wenn eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft scheitert, können größere Zuwendungen zurückgefordert werden, mit denen der Empfänger abgesichert werden sollte. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall aus ...