Eigentumswohnungen

Gesetzesreform schafft Mehraufwand für Eigentümer

BZ-Plus 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz vom Bund reformiert. Die Folgen sind erst jetzt richtig spürbar. Verbraucherschützerin Gabriele Heinrich sieht Handlungsbedarf bei den Eigentümern.  

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Es besteht Handlungsbedarf für die Besitzer von Eigentumswohnungen  | Foto: Ingo Schneider
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Es besteht Handlungsbedarf für die Besitzer von Eigentumswohnungen Foto: Ingo Schneider
Wegen der Pandemie haben im vergangenen Jahr viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) darauf verzichtet, ihre jährliche Versammlung abzuhalten. Ausgerechnet 2020 hat der Bundestag aber eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen – erst die zweite in 70 Jahren. Was das für die Eigentümer der rund zehn Millionen Eigentumswohnungen im Land bedeutet, fragte Barbara Schmidt die Chefin des Eigentümerverbands "Wohnen im Eigentum", Gabriele Heinrich.
BZ: Gibt es wegen Corona einen Stau bei den ...

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