Wer bei der Krankenkasse einen Antrag stellt, der abgelehnt wird, kann Widerspruch einlegen. Aber Achtung – wer von der Kasse gebeten wird, diesen zurückzuziehen, sollte hellhörig werden.
Wer einen Antrag an die Krankenkasse stellt und einen freundlich gehaltenen Brief bekommt, der auffordert, den Widerspruch doch zurückzunehmen, der sollte aufhorchen. Nach Einschätzung des unabhängigen Patientenberaters Thorben Krumwiede versuchen Kassen so, Versicherte von ihrem Widerspruchsrecht ...