Gewehrschuss auf einen Laster nicht nachweisbar
Ein Anlieger der B 34 geriet ins Fadenkreuz der Ermittler / Schuss auf Lkw ist nicht nachweisbar.
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SCHWÖRSTADT/RHEINFELDEN. Ein Schuss auf einen fahrenden Lastwagen auf der B 34 vor den Toren Schwörstadts, der als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr angeklagt worden war, konnte auch in zweiter Instanz vor dem Landgericht in Freiburg einem 66-jährigen Anlieger der Bundesstraße nicht nachgewiesen werden.
Nachdem der Angeklagte in erster Instanz freigesprochen worden war, ist das Verfahren jetzt im Hinblick auf den zweiten Anklagepunkt, einen Verstoß gegen das Waffengesetz, eingestellt worden. Der Angeklagte hatte im Mai 2009 unerlaubt über 150 Schuss ...