Gleicher Nutzen für beide Parteien
Gericht begründet Wasenquellen-Urteil gegen Steinen.
STEINEN (rbr/BZ). Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Klage der Gemeinde Steinen in Sachen Wasenquellen zurückgewiesen (wir berichteten). Die Entscheidung des Landratsamts Lörrach, dass der Zweckverband Hohlebach-Kandertal die auf Endenburger Gemarkung liegenden Quellen weiter nutzen dürfe, sei rechtens, finden die Juristen. Seit kurzem liegt die Urteilsbegründung vor.
Die Gemeinde Steinen hatte vor dem Verwaltungsgericht auf Aufhebung der dem Zweckverband erneut erteilten wasserrechtlichen Nutzungserlaubnis geklagt und wollte das Recht auf Nutzung der Wasenquellen selbst zugesprochen bekommen. Die Entscheidung des Landratsamtes sei aber nach dem Wasserrecht korrekt erfolgt, ...