Grabschutzgebiet am Mauracher Berg

Denzlingens Gemeinderat billigt die Idee des Landratsamtes, private Ausgrabungen künftig unter Strafe zu stellen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Auch im kommenden Frühjahr werden Wiss...ieder Spuren des Mittelalters suchen.   | Foto: Frank Kiefer
Auch im kommenden Frühjahr werden Wissenschaftler wieder Spuren des Mittelalters suchen. Foto: Frank Kiefer

DENZLINGEN. Im kommenden Frühjahr sind neuerliche Grabungen am Mauracher Berg angesetzt. Landesdenkmalamt, Regierungspräsidium, die Kreisbehörden und auch die Uni Freiburg, die Archäologiestudenten dieses Jahr zu einer Lehrgrabung an die Severinsruine geschickt hatten, haben Interesse weitere Grabungen zu organisieren. Deswegen soll der Bereich um die Ruine und auch der um den Mauracher Hof als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen werden. Zumindest 16 der 22 Ratsmitglieder sahen hierfür am Dienstagabend eine Notwendigkeit.

Vier Ratsmitglieder hielten ein solches Schutzgebiet für überzogen. Nicht so Bürgermeister Hollemann: "Wenn jetzt jemand gräbt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wenn es Schutzgebiet wird, ist das Graben aber eine Straftat".
Aus zwei ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel