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Der Schutz der Intimsphäre setzt der Kunstfreiheit Grenzen. Das ist das Fazit der endgültigen, wenn auch knappen Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Fünf von acht Richtern entschieden am Freitag gegen eine Verfassungsbeschwerde des Verlags Kiepenheuer und Witsch, der das Veröffentlichungsverbot des stark autobiografisch gefärbten Romans ...