Zum 1. Januar ändern sich die Fristen, mit denen Grenzgänger rückwirkend Kindergeld in Deutschland beantragen können. Waren es bisher vier Jahre, sind es künftig nur noch sechs Monate.
Bisher konnte Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Erfuhren Grenzgänger oder Rentenbezieher also erst ...